Varianten |
Kalibergruppe |
Variante 6.5 mm |
≤ 6.5 mm |
Variante .30 |
≤ .30 (7.62 mm) |
Variante 9.3 mm |
≤ 9.3 mm |
Alle Varianten sind mit Gewinden für Standard, Semi und Matchläufe verfügbar.
Lauf |
Laufdurchmesser |
Mündungsgewinde |
Standard |
17 mm |
M15 x 1 |
Semi-Weight |
19 mm |
M17 x 1 |
Match |
22 mm |
M18 x 1 |
Durchmesser 50 mm |
Gesamtlänge 247 mm |
Echte Verlängerung 158 mm |
Laufüberstand 89 mm |
Gewicht 410 g |
Schallreduzierung 34,5 dB (C) für Kal. 308 Win. |
RECHTLICHE HINWEISE
Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Zum Erwerb eines Schalldämpfers ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für die Jagdausübung mit Schalldämpfer selbst muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einigen Bundesländern wird Jägern die Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung mit Schalldämpfer heute bereits grundsätzlich erteilt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch weitere Bundesländer eine Liberalisierung im Sinne der Arbeitsschutzverordnungen anstreben werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der rechtlichen Bestimmungen nach Bundesland.