Ausführung: "Var 6,5" für folgende Kaliber:
.22 Hornet, .222 Rem., .243 Win., 6XC, 6,5x55SE, 5,6x50 R Mag., 5,6x52 R, 6,5x57 R, 6,5x65 R RWS, .257 Weath. Mag. "Var .30" für folgende Kaliber:
.270 Win., .308 Win., .30-06 Springfield, 7x57 R, 7x65 R, .30 R Blaser, .270 Weath. Mag., 7 mm Blaser Mag., 7 mm Rem. Mag. .300 Blaser Mag., .300 Win. Mag. "Var 9.3 mm" für folgende Kaliber:
8x57 IRS, 9,3x74 R, 8x68 S
BLASER ON-BARREL SCHALLDÄMPFER
Der von Blaser entwickelte On-Barrel Schalldämpfer ist in erster Linie auf die Ansprüche und Bedürfnisse von Jägern abgestimmt. Er wird auf dem Lauf vor dem Kornsattel angebracht, so dass die offene Visierung der Waffe in jedem Fall erhalten bleibt. Dank der besonders schlanken Bauweise kann auch bei aufgesetztem Schalldämpfer über offene Visierung geschossen werden. Mit ca. 325 g Gesamtgewicht gehört der Blaser On-Barrel Schalldämpfer zu den leichtesten Schalldämpfern überhaupt. Die spezielle Aluminiumlegierung in Kombination mit Titan sorgt dabei für eine sehr lange Lebensdauer.
Kompakte Bauweise – durch die Anordnung des Magazins über dem Abzug ist die R8 bei gleicher Lauflänge deutlich kürzer als konventionelle Repetierbüchsen. So können Sie die Vorteile der Jagd mit Schalldämpfer erleben, ohne auf die bekannte Führigkeit Ihrer Blaser Waffe verzichten zu müssen.
Die Modelle
Der Blaser On-Barrel Schalldämpfer zeichnet sich durch seine kompakte Bauweise bei maximaler Leistung aus und ist aktuell in drei Varianten erhältlich:
Varianten
Kalibergruppe
Variante 6.5 mm
≤ 6.5 mm
Variante .30
≤ .30 (7.62 mm)
Variante 9.3 mm
≤ 9.3 mm
Alle Varianten sind mit Gewinden für Standard, Semi und Matchläufe verfügbar.
Lauf
Laufdurchmesser
Mündungsgewinde
Standard
17 mm
M15 x 1
Semi-Weight
19 mm
M17 x 1
Match
22 mm
M18 x 1
ANBRINGEN DES BLASER ON-BARREL SCHALLDÄMPFERS
Jede Büchse (R8, K95* und R93) kann ab Werk optional mit dem für Schalldämpfer erforderlichen Mündungsgewinde ausgestattet werden. Im Lieferumfang enthalten ist eine aufschraubbare Abdeckkappe, die das Mündungsgewinde schützt, wenn die Waffe ohne Schalldämpfer geführt wird. Alle mit Mündungsgewinde ausgestatteten Läufe werden mit zurückgesetztem Korn ( ca. 17 mm) gefertigt. Ebenso ist das nachträgliche Anbringen eines Mündungsgewindes mit Abdeckkappe bei R8, K95* und R93 Modellen möglich. Zu beachten ist, dass auch beim Nachrüsten der Kornsattel zurückgesetzt wird.
*Außer Stutzen und Achtkantläufe
GEBRAUCHSHINWEIS
Nach dem Aufsetzen des Blaser On-Barrel Schalldämpfers kann sich die Treffpunktlage ändern. Wir empfehlen, die Büchse mit aufgesetztem Blaser On-Barrel Schalldämpfer einzuschießen, und anschließend Kontrollschüsse ohne Schalldämpfer durchzuführen. Höhere Schusszahlen in schneller Folge sollten vermieden werden, da sich Schalldämpfer sehr stark erhitzen. Das Schießen mit dem Schalldämpfer kann zu Hitzeflimmern führen und die Sicht verschlechtern. Der Blaser On-Barrel Schalldämpfer kann auch für mehrere Läufe gleichen oder kleineren Kalibers verwendet werden, sofern diese mit dem entsprechenden Mündungsgewinde ausgestattet sind. Die bestmögliche Reduzierung des Mündungsknalles wird jedoch nur dann erreicht, wenn das Kaliber des Laufes dem des Schalldämpfers entspricht. Unter bestimmten Bedingungen kann sich im Schalldämpfer nach einem oder mehreren Schüssen Kondenswasser bilden. Da Kondenswasser in Verbindung mit Treibmittelrückständen korrosionsfördernd ist, empfehlen wir, den Schalldämpfer nach dem Schießen vom Lauf abzunehmen und sorgfältig zu trocknen.
RECHTLICHE HINWEISE
Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Zum Erwerb eines Schalldämpfers ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für die Jagdausübung mit Schalldämpfer selbst muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einigen Bundesländern wird Jägern die Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung mit Schalldämpfer heute bereits grundsätzlich erteilt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch weitere Bundesländer eine Liberalisierung im Sinne der Arbeitsschutzverordnungen anstreben werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.